Hallo zusammen,
folgende etwas eilige Sache: Die Stadt hat Belastungsvollmacht erteilt. Inhalt der Belastungsvollmacht: Unbegrenzt zum Erwerb des Grundstücks, sowie des Bauvorhabens. Jetzt kommt Antrag Finanzierungsgrundschuld. Die Grundschuld "natürlich" wesentlich höher als der Kaufpreis.
Ist dieser Fall von § 87 I S.3 GO (NRW) abgedeckt?
Hat da jemand ggf. Rechtsprechung?
Vielen Dank!
§ 87 (Fn 27, 44)
Sicherheiten und
Gewährleistung für Dritte
(1) Die Gemeinde darf keine Sicherheiten zugunsten Dritter bestellen. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen. Für die Bestellung von Sicherheiten zur Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken der Gemeinde durch Dritte finden die Sätze 1 und 2 keine Anwendung.
folgende etwas eilige Sache: Die Stadt hat Belastungsvollmacht erteilt. Inhalt der Belastungsvollmacht: Unbegrenzt zum Erwerb des Grundstücks, sowie des Bauvorhabens. Jetzt kommt Antrag Finanzierungsgrundschuld. Die Grundschuld "natürlich" wesentlich höher als der Kaufpreis.
Ist dieser Fall von § 87 I S.3 GO (NRW) abgedeckt?
Hat da jemand ggf. Rechtsprechung?
Vielen Dank!
§ 87 (Fn 27, 44)
Sicherheiten und
Gewährleistung für Dritte
(1) Die Gemeinde darf keine Sicherheiten zugunsten Dritter bestellen. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen. Für die Bestellung von Sicherheiten zur Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken der Gemeinde durch Dritte finden die Sätze 1 und 2 keine Anwendung.