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Abwesenheitspflegschaft

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Ich habe hier jetzt meine erste Akte auf dem Tisch, in der ich eine Abwesenheitspflegschaft einrichten muss.

Die Prüfung ist soweit abgeschlossen, sodass die Abwesenheitspflegschaft auch tatsächlich einzurichten ist.

Nun meine Frage: Abwesenheitspflegerin soll die Tochter werden.

Ist die Tochter nun, wie bei den normalen Betreuungen, von den üblichen Pflichten wie z.B. der Rechnungslegung befreit?

Ist somit auch der übliche Hinweis diesbezüglich in der Bestellungsurkunde aufzunehmen?

Ich danke Euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.
Hab leider bisher nichts gefunden, was mir diese Fragen beantwortet hätte.

LG

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