Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und habe ein Problem mit einem Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief.
Es handelt sich um eine Eigentümergrundschuld - Eigentümer sind ein Vater und seine zwei volljährigen Kinder.
Nun stellt der Vater Antrag auf Kraftloserklärung.
Ich bin nun der Meinung, dass auch die Kinder eidesstattliche Versicherungen bzgl. des Verbleibs des Briefes abgeben müssten und sich der Antragstellung anschließen müssten. Hab aber beim Nachlesen nichts darüber finden können.
Der Anwalt des Vaters ist anderer Meinung.
Was meint ihr dazu??
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
LG Bienchen25
ich bin neu hier und habe ein Problem mit einem Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief.
Es handelt sich um eine Eigentümergrundschuld - Eigentümer sind ein Vater und seine zwei volljährigen Kinder.
Nun stellt der Vater Antrag auf Kraftloserklärung.
Ich bin nun der Meinung, dass auch die Kinder eidesstattliche Versicherungen bzgl. des Verbleibs des Briefes abgeben müssten und sich der Antragstellung anschließen müssten. Hab aber beim Nachlesen nichts darüber finden können.
Der Anwalt des Vaters ist anderer Meinung.
Was meint ihr dazu??
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
LG Bienchen25