Liebe Kollegen
Ich habe hier folgendes Problem:
Berufsbetreuerin beantragt nach dem Tod der Betreuten ihre Vergütung gegen den Nachlass festzusetzen.
Die Betreuung dauerte nur 2 Monate.
Der Sohn der Betreuten, und ihr einziger Erbe wurde zum Vergütungsantrag angehört und erhob keine Bedenken, dann erfolgte die Festsetzung durch Beschluss vom 6.12.2012.Der Beschluss wurde nicht zugestellt.
Am 11.12.2012 schlägt der Sohn die Erbschaft aus. Weitere Erben waren nicht vorhanden bzw. nicht bekannt.
Jetzt am 18.8. kommt die ehemalige Betreuerin mit dem Antrag ,auf Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse ,da sie inzwischen erfahren habe ( Brief des Anwalts des Sohnes vom 29.1.2013 ), dass der Nachlass überschuldet ist.
Ich habe hier folgendes Problem:
Berufsbetreuerin beantragt nach dem Tod der Betreuten ihre Vergütung gegen den Nachlass festzusetzen.
Die Betreuung dauerte nur 2 Monate.
Der Sohn der Betreuten, und ihr einziger Erbe wurde zum Vergütungsantrag angehört und erhob keine Bedenken, dann erfolgte die Festsetzung durch Beschluss vom 6.12.2012.Der Beschluss wurde nicht zugestellt.
Am 11.12.2012 schlägt der Sohn die Erbschaft aus. Weitere Erben waren nicht vorhanden bzw. nicht bekannt.
Jetzt am 18.8. kommt die ehemalige Betreuerin mit dem Antrag ,auf Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse ,da sie inzwischen erfahren habe ( Brief des Anwalts des Sohnes vom 29.1.2013 ), dass der Nachlass überschuldet ist.