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Streitwert Mahnverfahren bei Einlegung Widerspruch?

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Hallo,

ein Rechtsanwalt vertritt den Antragsgegner im Mahnverfahren und legt für diesen Widerspruch ein. Danach wird das Mandat niedergelegt. Der Rechtsanwalt beantragt Festsetzung nach § 11 RVG (beim streitigen Gericht des ersten Rechtzuges).

Dazu habe ich zwei Fragen:
1.) Wie hoch ist der Gegenstandswert (lediglich Hauptforderung oder der gesamte, vom Widerspruch umfasste Betrag)? Greift hier § 4 ZPO überhaupt?
2.) Wer ist für die Streitwertfestsetzung zuständig? Das Mahngericht oder das Gericht, in dem das folgende streitige Verfahren durchgeführt wird?

Danke schonmal für eure Anregungen!

Gruß
rezk

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