Hallo,
ich habe ein Problem und hoffe es kennt sich jemand damit aus, und zwar
hat in einer Unterbringungssache der Richter beschlossen, dass der Betroffene in eine geschlossene Abteilung eines KH untergebracht werden soll. Hiergegen legte der Betroffene zunächst selber Beschwerde ein. Kurz nachdem die Akte dem LG übersandt wurde, reichte ein von dem Betroffenen beauftragter RA Beschwerde mit PKH-Antrag ein. Das LG wies die Beschwerde zurück.
Der von dem Betroffenen beauftragte RA beantragt nun die Festsetzung seiner Vergütung nach § 11 RVG.
Kann hier überhaupt eine Festsetzung nach § 11 RVG erfolgen? :gruebel:
ich habe ein Problem und hoffe es kennt sich jemand damit aus, und zwar
hat in einer Unterbringungssache der Richter beschlossen, dass der Betroffene in eine geschlossene Abteilung eines KH untergebracht werden soll. Hiergegen legte der Betroffene zunächst selber Beschwerde ein. Kurz nachdem die Akte dem LG übersandt wurde, reichte ein von dem Betroffenen beauftragter RA Beschwerde mit PKH-Antrag ein. Das LG wies die Beschwerde zurück.
Der von dem Betroffenen beauftragte RA beantragt nun die Festsetzung seiner Vergütung nach § 11 RVG.
Kann hier überhaupt eine Festsetzung nach § 11 RVG erfolgen? :gruebel: