Hallo,
ich würd mich nur gern kurz rückversichern, dass das mit den Kosten so stimmt :oops::
III. 1: Gesamtgrunschuld über 2.412.000 für X
III. 2: Gesamtgrundschuld über 3.788.000 für X
III. 3: Gesamtgrundschuld über 2.050.000 für X.
Zunächst wird von X bewilligt und beantragt, dass die Grundschulden nun gleichen Rang haben sollen.
X bewilligt die Abtretung von III. 1 und III. 2 an Y. Y beantragt die Eintragung.
X bewilligt die Abtretung von III. 3 an Z. Z beantragt die Eintragung.
Eintragung ist erfolgt.
Ich habe ja nun 3 Kostenrechnungen:
Kostenrechnung 1 an X. Jeweils eine halbe Gebühr nach § 64 KosO aus 2.412.000 , 3.788.000 und 2.050.000 für die Rangänderung.
Kostenrechnung 2 an Y. Jeweils eine halbe Gebühr nach § 64 KostO aus 2.412.000 und 3.788.000 für die Abtretung.
Kostenrechnung 3 an Z: Halbe Gebühr nach § 64 KostO aus 2.050.000 für die Abtretung.
Liege ich richtig?
Vielen lieben Dank für eure Mithilfe :)!
ich würd mich nur gern kurz rückversichern, dass das mit den Kosten so stimmt :oops::
III. 1: Gesamtgrunschuld über 2.412.000 für X
III. 2: Gesamtgrundschuld über 3.788.000 für X
III. 3: Gesamtgrundschuld über 2.050.000 für X.
Zunächst wird von X bewilligt und beantragt, dass die Grundschulden nun gleichen Rang haben sollen.
X bewilligt die Abtretung von III. 1 und III. 2 an Y. Y beantragt die Eintragung.
X bewilligt die Abtretung von III. 3 an Z. Z beantragt die Eintragung.
Eintragung ist erfolgt.
Ich habe ja nun 3 Kostenrechnungen:
Kostenrechnung 1 an X. Jeweils eine halbe Gebühr nach § 64 KosO aus 2.412.000 , 3.788.000 und 2.050.000 für die Rangänderung.
Kostenrechnung 2 an Y. Jeweils eine halbe Gebühr nach § 64 KostO aus 2.412.000 und 3.788.000 für die Abtretung.
Kostenrechnung 3 an Z: Halbe Gebühr nach § 64 KostO aus 2.050.000 für die Abtretung.
Liege ich richtig?
Vielen lieben Dank für eure Mithilfe :)!