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Kosten Abtretung und Rangänderung

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Hallo,

ich würd mich nur gern kurz rückversichern, dass das mit den Kosten so stimmt :oops::

III. 1: Gesamtgrunschuld über 2.412.000 € für X
III. 2: Gesamtgrundschuld über 3.788.000 € für X
III. 3: Gesamtgrundschuld über 2.050.000 € für X.

Zunächst wird von X bewilligt und beantragt, dass die Grundschulden nun gleichen Rang haben sollen.

X bewilligt die Abtretung von III. 1 und III. 2 an Y. Y beantragt die Eintragung.
X bewilligt die Abtretung von III. 3 an Z. Z beantragt die Eintragung.

Eintragung ist erfolgt.

Ich habe ja nun 3 Kostenrechnungen:

Kostenrechnung 1 an X. Jeweils eine halbe Gebühr nach § 64 KosO aus 2.412.000 €, 3.788.000 € und 2.050.000 € für die Rangänderung.

Kostenrechnung 2 an Y. Jeweils eine halbe Gebühr nach § 64 KostO aus 2.412.000 € und 3.788.000 € für die Abtretung.

Kostenrechnung 3 an Z: Halbe Gebühr nach § 64 KostO aus 2.050.000 € für die Abtretung.

Liege ich richtig?
Vielen lieben Dank für eure Mithilfe :)!

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