Hallo,
ich bräuchte mal ein paar weitere Meinungen zu meinem Sachverhalt:
Meiner Betreuten wurde laut Testament folgendes Vermächtnis zugedacht:
a) der Hausrat und die persönlichen Gegenstände
b) ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an der Wohnung.
Mir liegt nun die Ausschlagung des Vermächtnisses über das lebenslange Nießbrauchsrecht zur betreuungsrichtlichen Genehmigung vor.
Meine Frage: Ist es möglich, nur das Vermächtnis zu b) auszuschlagen? :confused:
Nach § 1950 BGB, der auch für die Ausschlagung von Vermächtnissen greift, kann die Ausschlagung nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!
ich bräuchte mal ein paar weitere Meinungen zu meinem Sachverhalt:
Meiner Betreuten wurde laut Testament folgendes Vermächtnis zugedacht:
a) der Hausrat und die persönlichen Gegenstände
b) ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an der Wohnung.
Mir liegt nun die Ausschlagung des Vermächtnisses über das lebenslange Nießbrauchsrecht zur betreuungsrichtlichen Genehmigung vor.
Meine Frage: Ist es möglich, nur das Vermächtnis zu b) auszuschlagen? :confused:
Nach § 1950 BGB, der auch für die Ausschlagung von Vermächtnissen greift, kann die Ausschlagung nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!