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Berücksichtigung der Kosten für einen Zweitwohnsitz

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Hallo zusammen,

ich muss über einen Antrag auf Einstellung der Ratenzahlung entscheiden. Dabei ist zu prüfen, ob Kosten für einen Zweitwohnsitz berücksichtigt werden müssen. Die PKH-Partei wohnt auf Amrum und arbeitet dort in einem Hotel. Sie hat dort auch eine Wohnung von ihrem Arbeitgeber gemietet. Ihr Zweitwohnsitz ist bei ihren Eltern im Raum Pforzheim, in deren Haus sie eine Wohnung unterhält. Scheinbar wird tatsächlich auch Miete bezahlt. Die Kontoauszüge besagen dies zumindest. Hat jemand damit schon Erfahrung und kann mir bestenfalls eine Gerichtsentscheidung zur Verfügung stellen? Bin bislang nicht fündig geworden. Möchte die Kosten nämlich nicht berücksichtigen.

Danke!

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