Nach der neuesten BGH Rechtsprechung hat das Wohnrecht keinen Wert, wenn der Betroffene nicht zurück kann und die Ausübung keinem Dritten überlassen werden darf.
Genau diesen Fall habe ich. Der Betroffene hat nur eine Kostenlast durch die Wohnung. Bisher habe ich immer die Zahlung eines Ausgleichsbetrages verlangt, was aber hier vom Eigentümer abgelehnt wurde.
Brauche ich zur Genehmgiung die konkrete Löschungsbewilligung oder kann ich auch einfach den Beschluss so formulieren, dass ich die Löschung des Wohnrechts genehmige?
Genau diesen Fall habe ich. Der Betroffene hat nur eine Kostenlast durch die Wohnung. Bisher habe ich immer die Zahlung eines Ausgleichsbetrages verlangt, was aber hier vom Eigentümer abgelehnt wurde.
Brauche ich zur Genehmgiung die konkrete Löschungsbewilligung oder kann ich auch einfach den Beschluss so formulieren, dass ich die Löschung des Wohnrechts genehmige?