Hallo,
ich habe einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss (Umstellung nach §2 Unterhaltstitelanpassungsgesetz). In diesem wird ein Beschluss des JA über 115 % des Regelbetrages nach §1 RbVO dahingehend geregelt, "dass die Anrechnung von kindbezogenen Leistungen ... unterbleibt ....".
Mir liegt nun der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor. Beigefügt ist lediglich dieser Umstellungsbeschluss. Reicht der aus oder brauche ich auch den ursprünglichen vollstreckbaren Unterhaltstitel?
ich habe einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss (Umstellung nach §2 Unterhaltstitelanpassungsgesetz). In diesem wird ein Beschluss des JA über 115 % des Regelbetrages nach §1 RbVO dahingehend geregelt, "dass die Anrechnung von kindbezogenen Leistungen ... unterbleibt ....".
Mir liegt nun der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor. Beigefügt ist lediglich dieser Umstellungsbeschluss. Reicht der aus oder brauche ich auch den ursprünglichen vollstreckbaren Unterhaltstitel?