In Ordnungsgeldverfahren hab ich mir zur Regel gemacht eine Anfrage an das Schuldnerverzeichnis zu schicken, um ggf. einen Überblick über Pfandmöglichkeiten zu erhalten. Von Forum-Star aus ist eine Anfrage an das hiesige Vollstreckungsgericht oder vor allem das Vollstreckungsportal nicht vorgesehen. Und nun?
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