Wir haben von Kollegen in Österreich einen Vollstreckungsauftrag erhalten.
Grundlage ist ein Versäumungsurteil des Berzirksgericht Traun. Der Gläubiger wohnt in Österreich, der Schuldner wohnt in Deutschland.
Ich weiß (nur aus der Theorie), dass ich eine Anerkennung des Titels als europäischen Vollstreckungstitel beantragen muss. Mich irritiert, dass das Urteil nur als elektronisches pdf-Dokument vorliegt. Es gibt zu der Datei auch keine Signatur o.ä.
Reicht es aus, einfach den Ausdruck der Datei (schwarz/weiß) einzureichen um eine Anerkennung als europ. Vollstreckungstitel zu erwirken?
Dies ist meine erste Vollstreckung mit Auslandsbezug, daher bin ich (nicht nur von den österreichischen Begriffen) verwirrt.
Grundlage ist ein Versäumungsurteil des Berzirksgericht Traun. Der Gläubiger wohnt in Österreich, der Schuldner wohnt in Deutschland.
Ich weiß (nur aus der Theorie), dass ich eine Anerkennung des Titels als europäischen Vollstreckungstitel beantragen muss. Mich irritiert, dass das Urteil nur als elektronisches pdf-Dokument vorliegt. Es gibt zu der Datei auch keine Signatur o.ä.
Reicht es aus, einfach den Ausdruck der Datei (schwarz/weiß) einzureichen um eine Anerkennung als europ. Vollstreckungstitel zu erwirken?
Dies ist meine erste Vollstreckung mit Auslandsbezug, daher bin ich (nicht nur von den österreichischen Begriffen) verwirrt.