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Beratungshilfe für Forderungsabwehr Bundesagentur für Arbeit

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Hallo,

würdet ihr für folgenden Fall Beratungshilfe bewilligen.

Antragstellerin erhält Mahnung und Vollstreckungsandrohung durch die Bundesagentur für Arbeit für Forderungen aus 2011.
Die zugrunde liegenden Forderungen sind der A´stellerin unbekannt. Zahlen kann sie natürlich nicht.
M. E. müßte die Antragstellerin sich zunächst selbst ohne Anwalt um Übersendung von Abschriften der zugrundeliegende Bescheide kümmern um ihre Unterlagen zu vervollständigen. Erst dann kann sie überhaupt feststellen, ob für sie überhaupt rechtliche Probleme bestehen.
Desweiteren dürften die zugrundeliegenden Bescheide aber doch längst rechtskräftig sein, so dass nicht mehr gegen die Bescheide unternommen werden kann oder was prüft / macht der Anwalt dann noch?

Ron

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