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Kosten Terminsvertretung - Antragsberechtigung

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Hallo Zusammen!

Habe hier ein Verfahren einer Versicherung gegen den Versicherten. Die Versicherung handelt zunächst selbst ohne RA. Für den Verhandlungstermin erteilt sie einem RA Vollmacht zur Wahrnehmung des Termins nach § 141 Abs. 3 ZPO. Im Termin ergeht VU.

Nun beantragt der RA selbst Kostenfestsetzung beim Amtsgericht. Er beantragt eine 1,3 Verfahrensgebühr, eine 0,5 Terminsgebühr und die Auslagenpauschale.

Mir stellen sich folgende Fragen:

1. Er ist meiner Meinung nach nur Terminsvertreter, nicht Hauptbevollmächtigter. Er kann daher nur eine 0,4 Verfahrensgebühr bekommen (Gerold/Schmidt VV 3401 Rn. 41). Richtig?

2. Kann der RA die Festsetzung beantragen oder hätte die Versicherung selbst den Festsetzungsantrag stellen müssen (unter Vorlage einer an sie adressierten Rechnung des Terminsvertreters)?

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