Im Grundbuch ist in Abt. III Nr. 1 eine Grundschuld über 500,00DM eingetragen mit dem Vorbehalt eines Vorranges für Grundpfandrechte bis zu 40.000,00DM nebst 15% Zinsen. Der Rangvorbehalt wurde noch nicht ausgenutzt. Nun habe ich eine Grundschuld über 27.500,00€ zur Eintragung gebracht. Die Gläubigerin will jezt nachträglich den Rangvorbehalt soweit dieser besteht ausnutzen. Muss ich die eingetragene Grundschuld über 27.500,oo€ vorab teilen?? Oder kann ich hinsichtlich eines erstrangigen Teilbetrages den Rangvorbehalt ausnutzen bzw. zuweisen??
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