Quantcast
Channel: rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
Viewing all 29754 articles
Browse latest View live

Gerichtsgebühr bei § 179 FamFG

$
0
0
Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine kostenrechtliche Frage in Familiensachen und hoffe, ihr könnt mir schnell weiterhelfen (ich selbst arbeite nicht in Familiensachen, sondern ZVG/InsO und bin daher im FamFG/FamGKG nicht soo bewandert :( ).

Folgender Sachverhalt:
Es geht ein Antrag beim Familiengericht auf Feststellung der Vaterschaft ein und für den Fall der Vaterschaftsfeststellung soll der Mindestunterhalt tituliert werden gegen den Vater. Es wird gem. § 179 FamFG entschieden.
Welche Gerichtskosten fallen nunmehr an?
Für den Gegenstandswert habe ich den § 33 I 2 FamGKG berücksichtigt und den Wert der Abstammungssache (§ 47 FamGKG) mit dem Wert der Unterhaltssache (§ 51 FamGKG) verglichen. Es gilt hier der Wert der Unterhaltssache, da jener höher ist.

Nun zu meinen 2 Fragen:

a) Zieht ihr für den Mindestunterhalt hälftig das Kindergeld ab entsprechend §§ 1612b, c BGB?
b) Welche Gerichtsgebühr entsteht - KV 1320 FamGKG (2,0) oder KV 1220 FamGKG (3,0)???

Liebe Grüße

unbekannter Eigentümer

$
0
0
Hallo in die Rechtspflegerwelt mit folgendem Problem,

bei einem real vermessenen Reihenhaus wurde bei den letzten drei Eigentumswechseln seit Mitte der 60. Jahre vergessen, einen in einem anderen Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil mit zu veräußern.
Auf diesem gemeinschaftlichen Grundstück steht eine Garagenanlage.

Wir können jetzt die Erben der schon damals alten Miteigentümer nicht ermitteln.

Was macht man jetzt? Der Eigentümer des Reihenhauses will sein Grundstück veräußern.

Vielen Dank für eure guten Ideen

Anordnung dinglicher Anspruch in PfÜb

$
0
0
Hallo Ihr!

Wenn Ihr einen Antrag eines Gl. auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf dem Tisch liegen habt, dessen Grundlage ein Vollstreckungstitel betreffend eines dinglichen Anspruchs bildet, nehmt Ihr dann den Zusatz, dass die Pfändung aufgrund eines dinglichen Anspruchs erfolgt als Anordnung oder Vermerk mit in den Beschluss auf?

Gibt's da ggf. irgendwo eine Vorschrift?

LG

Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig ?

$
0
0
Vor einigen Jahren wurde aufgrund Bewilligung im Vergleich eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Nun wird Antrag auf Eigentumswechsel gestellt. Der Notar legt keine UB vor und behauptet, diese sei nicht erforderlich. Ich finde keine Textstelle, die dies belegt. Kann jemand helfen ???
Danke Knobi:gruebel:

Erblasser hinterlässt ein Mietkautionskonto

$
0
0
Hallo zusammen,
ich habe nach ausgiebigem Durchforsten dieser Seite leider noch keine Lösung gefunden, daher versuche ich es nun so:

In einer Nachlasspflegschaftssache, die im Grunde abgeschlossen ist, ist noch ein Mietkautionskonto (Sparbuch) vorhanden.
Der Nachlasspfleger konnte die Mieter nicht ausfindig machen. Sonst ist kein weiteres Vermögen vorhanden.

Würdet ihr die Mietkaution hinterlegen? Oder wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich freu mich sehr über jede Antwort!

Teillöschung Grundschuld bei Gleichrang

$
0
0
Bekloppte Grundbuchsituation:

Grundbuch, Abt. III:
Nr. 1, Grundschuld ohne Brief, 100.000 EUR, Gläubiger A
Nr. 2, Grundschuld ohne Brief, 100.000 EUR, Gleichrang mit Nr. 3, 4, 5, Gläubiger B,
Nr. 3, Grundschuld ohne Brief, 100.000 EUR, Gleichrang mit Nr. 2, 4, 5, Gläubiger C+D
Nr. 4, Grundschuld ohne Brief, 100.000 EUR, Gleichrang mit Nr. 2, 3, 5, Gläubiger C+D
Nr. 5, Grundschuld ohne Brief, 100.000 EUR, Gleichrang mit Nr. 2, 3, 4, Gläubiger B

Die Gläubiger C+D wollen für Nr. 4 eine Teillöschung iHv. 50.000 EUR bewilligen. Geht das mit diesem Satz, oder sieht jemand Probleme?

"Wir bewilligen hiermit die Löschung dieses Grundpfandrechts im Grundbuch in Höhe eines Teilbetrags von 50.000 EUR auf Kosten des Eigentümers unter Verzicht auf Mitteilung."

Das Grundpfandrecht ist zuvor natürlich genau bezeichnet.

§ 765a ZPO, Vollstreckungsschutz wegen Obdachlosigkeit auf Rat der Kommune

$
0
0
Hallo,
hier häufen sich die Fälle, wo die Kommune/Gemeinde (angeblich) die Schuldner zum Vollstreckungsgericht schickt, weil die Kommunen/Gemeinden aufgrund der aktuellen Situation mit den Flüchtlingen behaupten sollen, dass sie keinen Ersatzwohnraum stellen können.
Etwas Offizielles seitens der Kommunen/Gemeinden konnten die Leute auf Nachfrage nicht vorlegen. Anrufe der Kommunen/Gemeinden sind -bislang- auch nicht erfolgt.

Ist dies auch bei anderen Gerichten zu beobachten?

§1193 BGB auch auf Hypotheken anwendbar?

$
0
0
Ich habe hier eine Hypothek, in der eine fristlose Kündigung vereinbart wurde. § 1193 steht in den grundschuldspezifischen Vorschriften und ich habe keinen Verweis gefunden, dass diese Vorschrift auch für Hypotheken anwendbar ist. Andererseits hatte ich die Einführung dieser Vorschrift als "Schutz der Darlehensnehmer" verstanden, die dadurch quasi noch eine letzte "Galgenfrist" von 6 Monaten bekommen, um nicht sofort ruiniert zu werden - weshalb es ja durchaus sinnvoll wäre, die Vorschrift für Grundschulden UND Hypotheken gleichermaßen einzuführen...(?) Bin ich da auf dem Holzweg??
Vielen Dank für Antworten!!

Durch Klagerücknahme verursachte Kosten

$
0
0
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich habe über die Suchfunktion zu dem Thema leider keinen passenden Thread gefunden und hoffe nun auf Eure Hilfe.

Laut Vergleich werden die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs bis auf die durch die Klagerücknahme vom 03.03.2015 verursachten Kosten gegeneinander aufgehoben. Die durch die Klagerücknahme in Höhe von 1.851,12 EUR verursachten Kosten haben die Beklagten zu tragen.

Der Streitwert wurde bis zum 03.03.2015 auf 2.123,67 EUR und ab dem 04.03.2015 auf 272,55 EUR festgesetzt.

Der Klägervertreter reicht folgenden KFA ein:

1,3 VG aus 1.851,12 EUR = 195,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale = 20,00 EUR
-----------------------------------------------------------------
Gesamtbetrag 215,00 EUR + Mwst = 255,85 EUR

Jetzt meine Frage an Euch: Ist der KFA so richtig gestellt oder müsste der Klägervertreter nicht erst die Verfahrensgebühr aus 2.123,67 EUR berechnen und dann die anteilige Verfahrensgebühr für die Klagerücknahme abziehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Beschwerde für erledigt erklärt gegen Aufhebungsbeschluss - wer trägt die Kosten?

$
0
0
Ich steh grad etwas auf dem Schlauch, da ich auch sonst mit Kosten quasi nichts zu tun habe.

Ich habe einen Aufhebungsbeschluss gemacht, da keine Erklärung eingereicht wurde. Daraufhin kam die Beschwerde des Anwalts, dass das im Beschluss genannte Datum des Bewilligungsbeschlusses falsch sei. Tatsächlich war dieses falsch und ich habe einen Berichtigungsbeschluss gemacht und den RA angeschrieben dass ich davon ausgehe dass sich das Rechtsmittel damit erledigt hat.
Inhaltlich ist er nicht gegen den Beschluss vorgegangen.

Jetzt habe ich einen Schriftsatz, dass er die Beschwerde für erledigt erklärt (so weit so gut) und dass ich die Kosten der Staatskasse auferlegen soll. Geht das? Ich hätte wenn nach 91aZPO entschieden. Das heißt ich lege die Kosten der Staatskasse auf und der RA kriegt wirklich für den Schriftsatz in dem er mich auf das falsche Datum hinweist (was auch ohne Beschwerde geht) eine Gebühr aus der Staatskasse? Klar ich habe den Fehler gemacht, aber irgendwie geht mir das trotzdem "gegen den Strich" dafür eine Gebühr abzurechnen, vor allem da es auch formlos und ohne Beschwerde geht.

Sorry für die vielleicht blöde Frage. Bin auf dem Gebiet völliger Neuling.

Güterstand/Erwerb zu 1/1 möglich?

$
0
0
Habe eine AV einzutragen. Der Erwerber ist Rumäne und nach rumänischem Recht verheiratet. In der Urkunde ist seine Erklärung enthalten, dass er 2000 in Rumänien geheiratet hat, dass seine Frau auch die rumänische Staatsangehörigkeit hat und dass sie ihren gemeinsamen ehelichen Wohnsitz in Deutschland haben. Nach seiner Angabe ist deutsches Güterrecht maßgelich und er kann alleine erwerden.

Habe äußerste Bauchschmerzen, kann/muss ich beanstanden?? Wenn ja, wann? Erst bei der Eigentumsumschreibung?

Inhaltsänderung Vormerkung

$
0
0
Habe folgenden Sachverhalt:
Eltern haben an ihren Sohn ein Grundstück veräußert.
Die Eigentumsumschreibung erfolgte. Zeitgleich wurde eineRückauflassungsvormerkung
zugunsten der Eltern zu je ½ Anteil eingetragen. Diesgeschah im Rahmen der Absicherung der Eltern für die Fälle
einer Veräußerungbzw. Belastung des Grundstücks durch den Sohn ohne Zustimmung der Eltern bzw. desVersterbens des Sohnes vor seinen Eltern.
Nunmehr überträgt der Sohn das Grundstück an seine Mutterzurück. Eigentumsumschreibung ist bewilligt und beantragt.
Die Mutter bewilligt und beantragt die zu ihren Gunsteneingetragene Rückauflassungsvormerkung zu löschen.
In dem Vertrag wird weiter vereinbart, dass dieVormerkung für den Vater bestehen bleiben soll, allerdings mit einerInhaltsänderung dahingehend, dass er sich das Recht der Rückforderung eineshalben Miteigentumsanteils vorbehält, falls seine Ehefrau einenScheidungsantrag stellt.
Es wird bewilligt und beantragt diese Änderung bei derbereits eingetragenen Vormerkung einzutragen.
Ansonsten wurde in dem Vertrag durch die übernehmendeMutter/ Ehefrau erklärt, dass sie die im Grundbuch eingetragenen Belastungenzur weiteren Duldung mit allen sich aus der Eintragungsbewilligung bzw.Änderung der Eintragungsbewilligung übernimmt.
Was meint ihr dazu, auch im Hinblick auf die Kongruenzvon Anspruchsziel, Gläubiger und Schuldner?

Geschäftsjahr GmbH Beginn

$
0
0
Die GmbH wurde errichtet am 01.07.2015. Laut Vertrag soll das erste Geschäftsjahr am 01.01.2016 beginnen - also keine Regelung zum Rumpfgeschäftsjahr bis Ende 2015.
Ist das ok und muss ich es monieren?
Danke schon jetzt für Rückmeldungen!

Fiskuserbrecht

$
0
0
Mahlzeit!

Ich brauche mal euren Rat zu folgendem Fall:

Die Erblasserin (84 Jahre) ist verwitwet verstorben.
Alle Erben der 1. Ordnung haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Die Eltern der Erblasserin sind vermutlich vorverstorben.
Zu Geschwistern der Erblasserin ist mir nichts bekannt, diesbezüglich wurde bisher auch nichts ermittelt.

Es ist Nachlasspflegschaft angeordnet.
Der Nachlass besteht derzeit noch aus 2500 Euro Bargeld und einem abgelegenen Grundstück im Wald bebaut mit einem leerstehenden kleinen Haus (Ruine), alles stark verwildert (Baum wächst aus Haus). Der Nachlasspfleger gibt den Wert des Grundstückes mit 1 Euro an.

Meine Frage:
Alle Erben der 1. Ordnung (ca. 25 Leute) haben die Erbschaft ausgeschlagen. Kann ich Fiskuserbrecht feststellen oder soll/muss ich mir die Mühe machen und auch in der 2. Ordnung ermitteln?

Der Nachlasspfleger begehrt die Aufhebung der Pflegschaft, er sagt, von dem Grundstück geht keine Gefahr aus. Ich möchte die Pflegschaft allerdings erst aufheben, wenn ich den Fiskus festgestellt habe, für den Fall es passiert doch etwas auf dem Grundstück, damit ich keinen Ärger habe. Ich würde dem Nachlasspfleger raten eine Haftpflichtversicherung für 6 Monate abzuschließen. Was meint ihr?

Grüße
Döner

KfB doppelt / zweifach erlassen

$
0
0
In einem umfangreichen Verfahren habe ich übersehen, dass ich zu einem Beschwerdeverfahren und dem dazugehörigen KfA bereits einen KfB erlassen habe. Habe nun noch einen (identischen) KfB erlassen und natürlich eine Erinnerung gefangen :oops: Wie komme ich bzw. der Gegner aus der Sache raus, da der Gegner ja für meine Unachtsamkeit ja nichts kann und wohl sonst an den Kosten des Erinnerungsverfahrens hängen bleibt :daumenrun

Russischer Minderjähriger veräußert Grundbesitz

$
0
0
Hallo zusammen,

meine Frage betrifft mich zwar als Grundbuchamt, aber ich denke, hier ist sie besser aufgehoben. Im Grundbuch ist unter anderem ein russischer Minderjähriger als Eigentümer eingetragen. Wohnort des Minderjährigen ist ebenfalls in Russland. Dieser Grundbesitz soll verkauft werden. Brauche ich hierzu eine familiengerichtliche Genehmigung und wenn ja von welchem Gericht?

Mandatsniederlegung

$
0
0
Ich habe eine bescheidene schöne Akte!!!

In dieser Akte ist alles vertreten (Ordnungsgeld, was nicht gezahlt wird) und jetzt noch das:

Klägervertreter beantragt für I. II. III. Instanz und für die jeweiligen Ordnungsgelder KFA. Diese wurden zur Stellungnahme rausgeschickt. Eine Stellungnahme vom Beklagtenvertreter ging nicht ein und ich habe die entsprechenden KFB´s erlassen.
Nun nachdem ich nun die KFB´s erlassen habe und hat die Beklagtenvertreterin Mandatsniederlegung angezeigt und die ganzen KFA´s und KFB´s zurückgeschickt.
Das EB war aber nicht beigefügt und ist bislang auch nicht zur AKte gereicht worden.

Was mache ich nun?

Ich bin der Meinung, dass wenn der RA Zustellungen entgegen nimmt, muss er die noch an die Partei weiterleiten.

Vertretungsnachweis niederländische Gesellschaft

$
0
0
Habe folgenden Fall:

Eine niederländische Gesellschaft ist Alleingesellschafterin "meiner" deutschen GmbH. Nun wird mir angemeldet, dass ein GF abberufen worden sei.
Beigefügt ist der entsprechende Gesellschafterbeschluss der Geschäftsführer A + B der niederländischen Gesellschaft.

Zudem wurde ein übersetzter niederländischer Handelsregisterauszug eingereicht. Hiernach gibt es insgesamt 4 Geschäftsführer.
Bei der Vertretungsbefugnis steht bei jedem GF lediglich: "Gemeinsam befugt (mit einem oder mehreren anderen Geschäftsführern, siehe Gesellschaftsvertrag)"

Schließlich wurde noch ein übersetzter Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag eingereicht, aus der sich ergibt, dass die im Beschluss aufgetretenen GF vertretungsberechtigt waren. Bei diesem Auszug handelt es sich jedoch nicht um eine beglaubigte Übersetzung.

Die Frage ist nun, ob dies als Vertretungsnachweis ausreicht. Als Problem erachte ich insbesondere die Tatsache, dass ich gar nicht überprüfen kann, ob der Gesellschaftsvertrag tatsächlich der Gesellschaftsvertrag ist.

Mein HRP (Stand 2010) führt unter Rn. 321 zur Prüfung der Vertretungsbefugnis ausländischer Gesellschaften (im Zusammenhang mit Zweigniederlassungen) aus, dass der Nachweis der Vertretungsbefugnis "auf Grundlage der Eintragung im Heimatregister erfolgen kann, soweit diese aus dem jeweiligen Register unmittelbar hervorgeht". "Ist dies nicht der Fall, so genügt eine gutachterliche Äußerung eines dortigen Notars gegebenenfalls samt Apostille oder eines des jeweiligen Landesrechts kundigen Experten, zum Beispiel auch eines deutschen Notars."

Da aus der Eintragung im niederländischen Register jedoch gerade nicht unmittelbar die Vertretungsbefugnis feststellbar ist, käme bei Anwendung der Meinung des HRP nur eine gutachterliche Äußerung in Betracht.


Wie seht Ihr das?

§ 29 GBO

$
0
0
Hallo,

kann mir jemand erklären, wie ganz genau eine zum GBA eingereichte Urkunde auszusehen hat ?
Wie genau sieht die öffentliche Urkunde des Notars aus ?

Danke
LG

OLG Stuttgart 2016

$
0
0
Hallo,

hat schon jemand eine Zusage für den Studienbeginn 01.09.2016 bekommen?

LG
Viewing all 29754 articles
Browse latest View live


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>