Quantcast
Channel: rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
Viewing all 29754 articles
Browse latest View live

Erbengemeinschaft setzt sich auseinander, nun Einziehung des Erbscheines

$
0
0
Hallo,
habe folgenden Sachverhalt:
Der Erblasser wurde 1997 von seiner Ehefrau und Tochter A (aus erster Ehe des Mannes)als gesetzliche Erben beerbt. Die Ebengemeinschaft wurde ins Grundbuch (3 Blätter)eingetragen. Die Ehefrau ist zwischenzeitlich verstorben und von ihrer Tochter B (aus erster Ehe der Frau) beerbt worden. A und B haben die Erbengemeinschaft 2016 auseinandergesetzt.
Nun wurde der Erbschein von 1997 eingezogen, da ein Testament aufgetaucht ist. Alleinerbin ist nun Tochter A. Ein neuer Erbschein liegt bereits vor.

Was mache ich nun mit den bestehenden Eintragungen und der auseinandergesetzten Erbengemeinschaft ?

Streitwertfestsetzung Erinnerungsverfahren gegen KFB

$
0
0
Hallo zusammen,

ich habe einen KFB erlassen, gegen den Erinnerung eingelegt worden ist. Dieser Erinnerung habe ich nicht abgeholfen, sondern dem Richter zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat die Erinnerung zurückgewiesen, aber keine Kostenentscheidung getroffen. Nun möchte der RA der Gegenpartei die Kosten derErinnerung festgesetzt haben. Ich habe ihm nun mitgeteilt, dass er erstmal eineKostengrundentscheidung erwirken muss.
Nun hat er den entsprechenden Antrag gestellt. Ist für dieStreitwertfestsetzung jetzt nicht der Richter zuständig oder habe ich dies zumachen? Der Richter hat mir die Akte wieder zurückgegeben und gesagt, dass ichdafür zuständig sei. Aber er hat doch die Entscheidung über die Erinnerung getroffen.Hat er dann nicht auch den Streitwert festzusetzen bzw. die Kostenentscheidungzu treffen?


Pfändung Erlösüberschuss

$
0
0
In meinem Teilungsv.-Verfahren wurde jetzt ( vor demVerteilungstermin und somit vor der Hinterlegung zugunsten der bisherigenEigentümer ) der Erlösanteil des Schuldners ( Erlösüberschuss in derTeilungsversteigerung ) gepfändet.
Lt. Pfändung werden auch die künftig fälligen Ansprüche gepfändet.
Drittschuldner lt. Pfüb ist das Amtsgericht.
Zugestellt wurde an den Direktor.

M.E. ist das AG nicht Drittschuldner, sondern der Schuldner selber, da noch nicht hinterlegt ist.

Könnte man den Pfüb auch so auslegen, dass der künftige Anspruch gegen dieHinterlegungsstelle gepfändet wurde ?
Lt. Länderbestimmungen NRW wäre dann aber die HL-Stelle Zustellungsempfänger.
Würde die ZU an den Direktor ausreichen?

Müsste ich den Pfändungsgläubiger schon als Eventualberechtigten in den HL-Antrag aufnehmen oder ist das Sache der HL-Stelle ?

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister ab 01.01.2018

$
0
0
Da ich mit meinen Fragen hier bisher von den Verantwortlichen für den elektronischen Rechtsverkehr im Stich gelassen worden bin, will ich im Forum mal mein Glück versuchen...
Gilt die zu 1.01.2018 in Kraft getretene ERVV auch für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Handelsregister oder gelten hier noch die jeweiligen Landesverordnungen? Nach der ERVV ist nur noch die Einreichung der Dokumente im Format PDF, bei bildlichen Darstellungen auch im Format TIFF zugelassen. Die Landesverordnungen lassen noch weitere Dokumentenarten zu. Etabliert hat sich bei uns, dass die Notare die Dokumente als TIFF-Dateien einreichen - nach der ERVV müssten dies ja eigentlich dann jetzt alles PDF sein.
Auch soll nach der ERVV nicht mehr die Einreichung von gezippten Dateien zulässig sein, was damit die bisherige Notarpraxis bei Notarvertretern nicht mehr möglich machen würde.
Habt ihr euch mit diesem Thema schon beschäftigt?

Kosten Zwangsgeld § 35 FamFG Sollstellung?

$
0
0
Huhu,

wenn ich gegen eine/n Betreuer/in ein Zwangsgeld festgesetzt habe und vor Eintreibung die Pflicht, wegen der das Zwangsgeld festgesetzt wurde, erfüllt wird, sind die Kosten ja noch zu zahlen.

Wenn diese nach Aufforderung nicht freiwillig gezahlt werden, kann ich diese doch ins Soll stellen und muss wegen der Kosten nicht selbst vollstrecken, oder?

Liebe Grüße

Erbteilsübertragung?

$
0
0
Hallo liebe Kollegen,
im Grundbuch sind eingetragen A und B in Erbengemeinschaft. In der mir vorliegenden Urkunde wird vorgetragen, dass B von C beerbt wurde (Erbschein liegt vor). Die GBberichtigung auf C in Erbengemeinschaft mit A ist beantragt.
Dann überträgt der C seinen hälftigen MEA zwecks Erfüllung eines Vermächtnisses auf D und E zu je 1/2. Es folgt eine entsprechende Auflassung. Der Vollzug der Auflassung ist beantragt. Von einer Erbteilsübertragung ist nicht die Rede.

Gemäß § 2033 BGB kann ein Miterbe über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen nicht verfügen, aber über seinen Anteil an dem Nachlass.
Ob das Grundstück der einzige Nachlassgegenstand ist, geht aus der Urkunde nicht hervor. Ich würde daher zunächst die Nachlassakte (von einem anderen Gericht)erfordern, um diesen Umstand abzuklären. Macht das Sinn?

Dienstreisegenehmigung

$
0
0
Bedarf es im Falle einer Abordnung (für 3 Tage) durch das Landgericht einer Dienstreisegenehmigung durch den Direktor des Amtsgerichts?

Vorschuss § 9 InsVV bei anhängiger Beschwerde über Vergütung

$
0
0
Als häufiger Leser des Forums würde ich mich über Meinungen zu folgender Konstellation freuen, zu der ich bislang nicht wirklich fündig geworden bin:

Nach entsprechender Schlussrechnungslegung hat der zuständige Rechtspfleger meine Vergütung als Insolvenzverwalterin in Höhe von rd. der Hälfte der von mir beantragten Vergütung festgesetzt. Meiner sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung hat der Rechtspfleger nicht abgeholfen und die Sache dem Landgericht vorgelegt. Von dort ist mit einer Entscheidung erfahrungsgemäß erst in rund zwei Jahren zu rechnen.

Ich möchte daher nunmehr einen Vorschuss gemäß § 9 InsVV in Höhe der bereits (noch nicht rechtskräftig) festgesetzten Vergütung beantragen. Dies sollte aus meiner Sicht eigentlich auch unproblematisch möglich sein, da die Verwertung der Insolvenzmasse ja abgeschlossen ist und zumindest feststeht, dass ich die Vergütung in Höhe der bislang erfolgten Festsetzung nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens erhalten werde.

Aus dem Hamburger Kommentar, 6. Auflage 2017, § 9 InsVV Randnummer 11 ergibt sich aber (ohne nähere Begründung), dass Vorschussanträge unzulässig sein sollen, wenn bereits Schlussrechnung gelegt wurde. Die Entscheidung des AG Göttingen, auf die verwiesen wird (AG Göttingen vom 20.01.2014, 74 IN 13/01) sagt hierzu auch nur folgendes "Die Anträge des Insolvenzverwalters gemäß § 9 InsVV sind schon unzulässing. Der Insolvenzverwalter hat Schlussrechnung gelegt, er kann einen endgültigen Antrag stellen."

Die von dem AG Göttingen / Hamburger Kommentar vertretene Ansicht halte ich so pauschalisiert für nicht richtig, wenn man auf den Sinn und Zweck der Vorschusszahlungen abstellt. Entsprechend wird unter anderem im Graeber/Graeber Onlinekommentar auch auf die nicht zumutbare Vorfinanzierung hingewiesen (§ 9 InsVV Randnummer 55, Stand 05.01.2018): "Diese Vorfinanzierung durch den Insolvenzverwalter ist allenfalls während der Verfahrensbearbeitung durch den Insolvenzverwalter angemessen, entbehrt aber nach Vorlage des Schlussberichts und der Schlussrechnung einer Berechtigung".

Aus meiner Sicht sprechen daher gute Argumente für eine Zustimmung zur Vorschussentnahme in der vorliegenden Konstellation. Da ich aber davon ausgehe, dass der Rechtspfleger dennoch meinen Antrag unter Verweis auf den Hamburger Kommentar ablehnen wird, würde ich mich freuen, wenn jemand Entscheidungen, die meine Ansicht untermauern beitragen könnte bzw. interessiert mich generell die Meinung zu diesem Thema. Vielen Dank schon einmal für die Beteiligung!

Vollstreckungsschutz

$
0
0
Guten Abend,

einem unserer Schuldner wurde durch den Gerichtsvollzieher der Termin zur Zwangsräumung mitgeteilt. Bis zwei Wochen vor dem Termin kann der Schuldner nun Vollstreckungsschutz nach § 765a beantragen. Wirkt sich die (sehr wahrscheinliche) Beantragung des Vollstreckungsschutzes schon aufschiebend auf die Räumung aus? Oder wird der Gerichtsvollzieher räumen, auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde? Wird der Gerichtsvollzieher über dein Eingang eines solchen Antrages informiert?

Vielen Dank und LG, Rex

Studium mit Kind - Erfahrungen?

$
0
0
Hallo zusammen!

Ich habe mich für das Studium in Oldenburg beworben und wollte mal fragen ob es hier Leute gibt die mit Kind studiert haben?
Ich habe einen 4 Jahre alten Sohn.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Falsche Profilangaben

$
0
0
Könnte eigentlich die zuständige Anwaltskammer oder das Justizministerium oder gar die StA einschreiten, wenn einer hier im Forum beim Profil „Rechtsanwalt“, „Dr. iur“, „Richter“ oder „Dipl.-Rechtspfleger (FH)“ angibt, ohne es zu sein — zugleich aber keinen Klarnamen verwendet?

Ich frage das, weil mein Cousin in Kiel das gemacht hat. Er war in seinen aktiven Berufsjahren Betriebsrat (gelernter Großhandelskaufmann), legte sich als angeblicher „Rechtsanwalt Dr. jur. Dr. rer. oec. Stephan Derrick“ (von mir verfremdet: er nahm eine andere Fernsehfigur als Pseudonym) aus München ein einsehbares Profil an und postete in jenem Forum Beiträge zur Betriebsratsarbeit.

Wenn diese Frage hier auf Rechtsberatung im Einzelfall zielt (die ich meinem Cousin nicht erteilen kann und will), bitte Beitrag löschen. Im juraforum o. ä., wo er ja gerade auftrat, kann ich die Frage halt schlecht stellen.

Vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses

$
0
0
Guten Tag.

in allen mir bekannten Fällen erhielten Ersteher die vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses zwecks Räumung des Alteigentümers erst nach Eintritt der Rechtskraft. Hierzu wurden stets mindestens 2 Wochen abgewartet und vielfach auch beim LG angefragt, ob Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss eingelegt wurde. Vorher wurde keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Ebenso, wenn Beschwerde eingelegt wurde. Erst nach rechtskräftiger Entscheidung des Beschwerdegerichts wurde diese erteilt. In einem aktuellen Fall wurde jedoch auch Beschwerde eingereicht, der nicht abgeholfen wurde. Eine Entscheidung des Beschwerdegerichts steht noch aus. Trotzdem wurde dem Ersteher in diesem Fall jetzt schon die vollstreckbare Ausfertigung erteilt, mit der er einen Gerichtsvollzieher beauftragt hat. Tatsächlich geht aus vielen Entscheidungen des BGH hervor, dass "aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann". Das überrascht mich insofern, dass in der Praxis die Rechtskraft doch stets abgewartet wird und nach meiner eigenen Auffassung zu Recht. Denn aus dem § 93 ZVG geht nicht hervor, dass aus dem Beschluß, durch welchen der Zuschlag erteilt wird, gegen den Besitzer des Grundstücks oder einer mitversteigerten Sache SOFORT die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe stattfindet. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gehört doch, dass der Titel vollstreckbar ist. Und vollstreckbar ist er u.a. erst dann, wenn die Rechtskraft eingetreten ist.

Was denkt Ihr darüber?

LG Rex

Nichteheliches Kind geboren 1889

$
0
0
Hallo,

ich habe irgendwie einen Knoten im Kopf und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Folgender Fall:

Erblasser X verstorben am 07.09.2012. Keine Kinder, Geschwister und Eltern sowie Großeltern sind bereits verstorben. Die Goßeltern väterlicherseits haben am 12.05.1894 die Ehe geschlossen. Der Vater der Erblasserin ist nach der Eheschließung geboren. Seine Schwester Y wurde jedoch vor der Eheschließung 1889 geboren. Diese ist natürlich schon verstorben und hinterlässt noch
lebende Abkömmlinge.
Meine Frage:

Steht den Abkömmlingen der Y ein Erbrecht nach X zu?

Aus der Geburtsurkunde der Y geht nur die Mutter hervor. Nach dieser ist das Erbrecht ja unbestritten. Es geht nur um den Erbteil seitens des Grovaters bzw. Vaters der Y.
Nach § 1719 BGB a.F. hat ein uneheliches Kind durch die Heirat der Eltern die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erhalten. Hierfür brauche ich aber trotzdem eine Erklärung des Vaters über die Anerkennung der Vaterschaft damit Y bzw. die Abkömmlinge ein Erbrecht hätten, oder?

Nach Art. 208 EGBGB findet § 1719 BGB a.F. auch Anwendung.

Fremde Bankbürgschaft als Sicherheitsleistung

$
0
0
Guten Abend,

in einer von uns betriebenen Versteigerung ergab sich folgende Situation:

Person A gab ein Gebot für Person B aufgrund einer notariellen Bietvollmacht ab. Als Sicherheitsleistung für B legte A eine Bankbürgschaft, die A von seiner Bank erhalten hat, vor. Rechtspfleger wies schliesslich das Gebot wegen nicht erbrachter Sicherheitsleistung ab.

Richtig oder falsch?

Schönen Abend und LG
Rex

Sparbuch/Herausgabe

$
0
0
Gemäß § 15 SächsHintG habe ich die Sparkasse informiert, dass ein Sparbuch hinterlegt wurde.

Hierauf teilt mir die Sparkasse folgendes mit:

Wir teilen Ihnen mit, dass das o.g. Konto am 25. Juli 2017 für Forderungen gegen den Kunden geschlossen wurde. Wir bitten Sie, uns das Sparbuch zur Vernichtung zuzusenden.

Ich gehe nun davon aus, dass die Sparkasse offensichtlich eigene Forderungen gegen den Inhaber des Sparkontos hat und daher dieses "dicht" gemacht hat.

Darf ich das Sparbuch nun einfach herausgeben ? Ich würde sagen "nein", da dieser Anspruch nur vom Berechtigten (Betroffener bzw. Rechtsnachfolger) gegen Nachweis geltend gemacht werden kann.

Änderung der Erklärung möglich?

$
0
0
Guten Morgen liebe Kollegen,

ich habe heute Verteilungstermin und eine dringende Frage an euch.

In meinem Verfahren ist mit dem Zuschlag ein Wohnrecht erloschen. Mit der VT-Terminsbestimmung habe ich den (ehemaligen) Berechtigten gebeten, den Jahreswert des Wohnrechts zur Berücksichtigung bei der Erlösverteilung mitzuteilen. Schriftlich erklärte er, dass er "keine Ansprüche aus meinem Wohnrecht auf Auszahlung aus dem Versteigerungserlös geltend mache."

Meine Frage:
Kann er von dieser Erklärung im Verteilungstermin noch zurück?
Finde ich im Stöber was dazu?

Unterschied besondere amtliche Verwahrung und amtliche Verwahrung

$
0
0
Hallo zusammen,

ich fange neu in dem Gebiet Nachlassachen an..
Mir hat sich die Frage gestellt ob es einen Unterschied zwischen amtlicher Verwahrung und besonderen amtlichen Verwahrung gibt?

Danke schon einmal vorab!

Nichtabhilfebescheid

$
0
0
Hallo,
ich habe eine KR für die Eröffnung einer V.v.T.w. erstellte. Erblasser ist 1972 verstorben. Kostenschuldner ist die eingesetzte Erbin. Diese wendet nun ein, warum Sie heute die Kosten zahlen soll, es ist so lange her und es hat sich wer anders damals um den Nachlass gekümmert.

Ich würde dies als Erinnerung auslegen - oder ? - und einen Nichtabhilfebeschluss fertigen. Gibt es dazu einen Vordruck in Eureka?
Darf ich (=Ersteller der 1. KR) den Nichtabhilfebeschluss fertigen? Geht dann eine Beschwerde ein, geht die Akte zum Landgericht - oder?

Danke

Hat jemand Erfahrung bei der Kostenfestsetzung in Abschiebehaftsachen?

$
0
0
Kann mir jemand sagen, ob es Besonderheiten bei der Kostenfestsetzung in Abschiebehaftsachen gibt? Geht das auch über die einschlägigen Vorschriften §§104, 106 ZPO?
Die Abschieber laufen neuerdings hier in der Betreuungsabteilung (wir bearbeiten für den LG Bezirk die Abschiebehaftsachen zentral). Habe jetzt mehrere Akten, die in die Beschwerdeinstanz gegangen sind. Von dort ist jeweils festgestellt worden, dass der hiesige Landkreis als Beteiligter die Kosten zu tragen hat. Jetzt kommenn die Akten mit den Kostenfestsetzungsanträgen zu mir (Betreuungsabteilung / AG) zurück und ich soll die Kosten festsetzen. Sind die ersten dieser Art. Habe den Festsetzungsantrag bereits der Gegenseite zur Stellungnahme zugeleitet. Hiersind alle Unklarheiten beseitigt. Ich könnte festsetzen.

Ist das eine Aufgabe der Betreuerin?

$
0
0
Mahlzeit zusammen ;)

Wir haben hier äußerst selten mit Betreuungssachen/Betreuern usw. zu tun, deshalb frage ich hier mal nach:

Mir liegt die Bestellung einer Berufsbetreuerin vor, wonach diese neben der Gesundheitsvorsorge auch die Vermögensangelegenheiten und die Vertretung gegenüber Behörden usw. wahrnimmt.

Wir vertreten den ehemaligen Vermieter des Betreuten, dem noch ein paar Hundert Euro aus einer Nebenkostenabrechnung zustehen. Wir haben diese Nebenkostenabrechnung per Einschreiben/Rückschein an die Betreuerin geschickt mit der Bitte um Ausgleich.

Jetzt teilt die nur mit, daß sie die Rechnung an den Betreuten gegeben hätte.

Ist das richtig? :gruebel:

In einer Parallelakte, in der noch eine titulierte Forderung gegen diesen Betreuten besteht, habe ich der Betreuerin eine Forderungsaufstellung geschickt und gefragt, ob und inwieweit ein Ausgleich/Raten möglich wären.

Hierauf hat sie mir mitgeteilt, daß sie die Sache an einen Betreuungsverein weitergegeben, der als Ersatzbetreuer bestellt ist.

Auch hier frage ich mich, ob das so einfach geht und bitte um eure Hilfe ;)
Viewing all 29754 articles
Browse latest View live


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>